Kommunalwahl am 13.06.2004 in Stuttgart
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Der Gemeinderat


Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Seine Mitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern auf 5 Jahre gewählt. Vorsitzender des Gemeinderats ist der Oberbürgermeister. Die Anzahl der Gemeinderäte  (8 bis 60) ist von der Einwohnerzahl abhängig. In Städten führen die Gemeinderäte die Bezeichnung Stadträte. Die Gemeinde- bzw. Stadträte üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung.

Als von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewähltes Organ entscheidet der Gemeinderat über die Grundsätze der Kommunalpolitik. Im Gegensatz zu Bundestag und Landtag erlässt der Gemeinderat keine formellen Gesetze, sondern beschließt Satzungen und kontrolliert die Verwaltung.

Beim Gemeinderat liegt in erster Linie das „Königsrecht“ – die Verfügung über die Finanzmittel im Stadthaushalt. Dieses Recht versetzt die Stadträtinnen und Stadträte in die Lage, die Richtung der Kommunalpolitik zu bestimmen, darüber zu befinden, was in der Stadt getan werden soll und was nicht.

Der Gemeinderat kann aber auch in Einzelfragen Projekte vorschlagen, Initiativen ergreifen und durchsetzen. Ob in sozialen Angelegenheiten, beim Bau von Grünanlagen, Spielplätzen und Straßen, in der Förderung des Wohnungsbaus, von Industrie und Gewerbe oder des Sports, in der Kultur, beim Schulhausbau oder im Nahverkehr – stets hat der Gemeinderat das letzte Wort.

 

 
 
 
     
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