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Wählen darf, wer:
- Deutscher im Sinne von Art. 116 des
Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit
eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen
Union besitzt,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat, und
- seit mindestens drei Monaten in der
Gemeinde wohnt.
Das nennt man das aktive
Wahlrecht. Nicht wählen dürfen Personen,
die infolge Richterspruchs das Wahlrecht
nicht besitzen.
Alle Wahlberechtigten sind im Wählerverzeichnis
registriert. Rechtzeitig vor der Wahl wird Ihnen
die Wahlbenachrichtigung zugeschickt, auf
der Sie den Wahltermin sowie die Adresse
und die Öffnungszeiten des Wahllokals
erfahren. Mit dieser Mitteilung können Sie
auch die Briefwahl
beantragen.
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