Kommunalwahl 2004 (Link zur Startseite) in Karlsruhe am 7. Juni 2009
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Wer darf gewählt werden?


Gewählt werden darf, wer:

  • Deutscher im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, und
  • nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Das nennt man passives Wahlrecht. Bei Gemeinderatswahlen können Parteien, mitgliedschaftlich oder nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen Kanditatinnen und Kanditaten vorschlagen. Wahlvorschläge können bis zum 59. Tag vor der Wahl eingereicht werden. Kandidatinnen und
Kandidaten einer Partei oder einer Wählervereinigung müssen in einer Delegierten– oder Mitglieder- bzw. Anhängerversammlung gewählt worden sein.
 
 
 
     
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