Der Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die Vertretung der
Bürgerinnen und Bürger und das
Hauptorgan der Gemeinde. Seine Mitglieder
werden von den Bürgerinnen und Bürgern auf
5 Jahre gewählt. Vorsitzender des Gemeinderats
ist der Oberbürgermeister. Die Anzahl
der Gemeinderäte (8 bis 60) ist von
der Einwohnerzahl abhängig. In Städten führen
die Gemeinderäte die Bezeichnung Stadträte.
Die Gemeinde- bzw. Stadträte üben ihre Tätigkeit
ehrenamtlich aus. Sie erhalten lediglich
eine Aufwandsentschädigung.
Als von den Bürgerinnen und Bürgern direkt
gewähltes Organ entscheidet der Gemeinderat
über die Grundsätze der Kommunalpolitik.
Im Gegensatz zu Bundestag und Landtag erlässt
der Gemeinderat keine formellen Gesetze,
sondern beschließt Satzungen und kontrolliert
die Verwaltung.
Beim
Gemeinderat
liegt
in
erster
Linie
das
„Königsrecht“
–
die
Verfügung
über
die
Finanzmittel
im
Stadthaushalt.
Dieses
Recht
versetzt
die
Stadträtinnen
und
Stadträte
in
die
Lage,
die
Richtung
der
Kommunalpolitik
zu
bestimmen,
darüber
zu
befinden,
was
in
der
Stadt
getan
werden
soll
und
was
nicht.
Der
Gemeinderat
kann
aber
auch
in
Einzelfragen
Projekte
vorschlagen,
Initiativen
ergreifen
und
durchsetzen.
Ob
in
sozialen
Angelegenheiten,
beim
Bau
von
Grünanlagen,
Spielplätzen
und
Straßen,
in
der
Förderung
des
Wohnungsbaus,
von
Industrie
und
Gewerbe
oder
des
Sports,
in
der
Kultur,
beim
Schulhausbau
oder
im
Nahverkehr
–
stets
hat
der
Gemeinderat
das
letzte
Wort.
|