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Wahlberechtigte,
die aus wichtigen persönlichen Gründen nicht wählen
gehen können, haben die Möglichkeit, ihren bzw.
ihre Stimmzettel
bereits vor dem Wahltag brieflich abzugeben. Hierzu
ist ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erforderlich.
Die Unterlagen für die Briefwahl
können bis zum zweiten Tag vor der Wahl schriftlich
oder persönlich, nicht jedoch telefonisch beim
Wahlamt beantragt werden.
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