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Wählen darf, wer: - Deutscher im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat, und
- seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt.
Das nennt man das aktive Wahlrecht. Nicht wählen dürfen Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen. Alle Wahlberechtigten sind im Wählerverzeichnis registriert. Rechtzeitig vor der Wahl wird Ihnen die Wahlbenachrichtigung zugeschickt, auf der Sie den Wahltermin sowie die Adresse und die Öffnungszeiten des Wahllokals erfahren. Mit dieser Mitteilung können Sie auch die Briefwahl beantragen.
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