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Wahlberechtigte, die aus wichtigen persönlichen Gründen nicht wählen gehen können, haben die Möglichkeit, ihren bzw. ihre Stimmzettel bereits vor dem Wahltag brieflich abzugeben. Hierzu ist ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erforderlich. Die Unterlagen für die Briefwahl können bis zum zweiten Tag vor der Wahl schriftlich oder persönlich, nicht jedoch telefonisch beim Wahlamt beantragt werden.
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